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von Christiane Malert
Sie sind täglich im Gespräch mit Neuköllner/innen, die nicht genau wissen, wie die ALG II-Antragsformulare auszufüllen sind. Wie erklären Sie sich die besondere Verunsicherung von Menschen mit Migrationshintergrund?
Zwar geht die Hartz-Reform alle in Deutschland lebenden an, die vom ALG II betroffen sind, aber viele Migrant/innen haben allein aufgrund von Sprachbarrieren und anderen Lebensgewohnheiten einen besonderen und teilweise anderen Informationsbedarf.
Was meinen Sie mit Lebensgewohnheiten?
Nun, beispielweise fahren viele Antragsteller/innen mit türkischem Migrationshintergrund alle zwei Jahre in die Heimat, um in der eigenen Immobilie Urlaub zu machen. Jahrelang wurde diesen Leuten geraten, als Alterssicherung Immobilien zu erwerben. Jetzt sind diese Immobilien, genauer gesagt ist diese ALTERSSICHERUNG als Vermögen anzugeben. - Wir raten grundsätzlich dazu, den Besitz von Ferienhäusern in der Türkei anzugeben. Doch den ehrlichen Antragsteller/innen wird das Leben nicht leicht gemacht. Dokumente, Beglaubigungen und Immobilienwerte, also wie viel die Immobilie in Euro wert ist, sind beizubringen. Eine mit vielen Hindernissen verbundene Angelegenheit mit vielen möglichen Missverständnissen.
Das betrifft ja nicht nur die Immobilien, sondern alles an verkäuflichem Vermögen. Gleichzeitig wissen die Arbeitsagenturen nicht einmal, wie sie damit verfahren sollen. Welche Lösungen würden Sie sehen?
Es müssen eindeutige Regelungen her, wie beispielsweise diese Auslandsimmobilien anzugeben sind. Eventuell sind auch Vordrucke in den Herkunftssprachen wie Türkisch, Polnisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und anderen Sprachen hierfür zu erstellen.
Kontakt: Antragshilfsstelle des TBB, Hobrechtstr. 55, Nähe Hermannplatz, Telefon: 030-69 50 65 80.
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